AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Umzugs-, Transport-, Montage-, Lager- und Nebenleistungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
4. Preise und Zahlung
Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Festpreises.
Es wird keine Anzahlung verlangt.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
Zahlung in bar oder per Überweisung möglich.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
vollständige Angaben zu machen
Zufahrt und Parkmöglichkeiten sicherzustellen
besondere Risiken mitzuteilen
Soweit vereinbart, organisiert DS-Möbeltransportservice eine Halteverbotszone.
Gebühren trägt der Auftraggeber.
6. Haftung bei Umzügen (§§ 451 ff. HGB)
Die Haftung ist gemäß § 451e HGB auf 620 EUR je Kubikmeter Laderaum beschränkt.
Für sonstige Transporte gilt § 431 HGB (8,33 SZR je kg).
Offensichtliche Schäden sind am Tag der Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei verspäteter Anzeige wird vermutet, dass das Gut ordnungsgemäß übergeben wurde.
7. Versicherung
Es besteht eine gültige:
Berufs-/
Betriebshaftpflichtversicherun g Verkehrshaftpflichtversicherun
g
8. Lagerung
Lagerungen erfolgen auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
Lagerkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen.
9. Ausschluss besonders wertvoller Gegenstände
Kein Transport ohne gesonderte Vereinbarung von:
Bargeld
Schmuck
Edelmetallen
Urkunden
Wertpapieren
Kunstgegenständen
10. Eigenverpackung
Für Schäden durch unsachgemäße Eigenverpackung wird keine Haftung übernommen.
11. Montage
Für Schäden aufgrund von Materialermüdung oder nicht für mehrfachen Auf-/Abbau geeigneten Möbeln wird keine Haftung übernommen.
12. Wartezeiten
Verzögerungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs können gesondert berechnet werden.
13. Entsorgung
Es werden keine gefährlichen oder genehmigungspflichtigen Stoffe entsorgt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Offenbach am Main, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.