AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Umzugs-, Transport-, Montage-, Lager- und Nebenleistungen.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.

4. Preise und Zahlung

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Festpreises.

Es wird keine Anzahlung verlangt.

Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

Zahlung in bar oder per Überweisung möglich.

5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

 

  • vollständige Angaben zu machen

  • Zufahrt und Parkmöglichkeiten sicherzustellen

  • besondere Risiken mitzuteilen

 

Soweit vereinbart, organisiert DS-Möbeltransportservice eine Halteverbotszone.

Gebühren trägt der Auftraggeber.

6. Haftung bei Umzügen (§§ 451 ff. HGB)

Die Haftung ist gemäß § 451e HGB auf 620 EUR je Kubikmeter Laderaum beschränkt.

Für sonstige Transporte gilt § 431 HGB (8,33 SZR je kg).

Offensichtliche Schäden sind am Tag der Ablieferung schriftlich anzuzeigen.

Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Bei verspäteter Anzeige wird vermutet, dass das Gut ordnungsgemäß übergeben wurde.

7. Versicherung

Es besteht eine gültige:

 

  • Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

  • Verkehrshaftpflichtversicherung

8. Lagerung

Lagerungen erfolgen auf Grundlage eines gesonderten Angebots.

Lagerkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen.

9. Ausschluss besonders wertvoller Gegenstände

Kein Transport ohne gesonderte Vereinbarung von:

 

  • Bargeld

  • Schmuck

  • Edelmetallen

  • Urkunden

  • Wertpapieren

  • Kunstgegenständen

10. Eigenverpackung

Für Schäden durch unsachgemäße Eigenverpackung wird keine Haftung übernommen.

11. Montage

Für Schäden aufgrund von Materialermüdung oder nicht für mehrfachen Auf-/Abbau geeigneten Möbeln wird keine Haftung übernommen.

12. Wartezeiten

Verzögerungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs können gesondert berechnet werden.

13. Entsorgung

Es werden keine gefährlichen oder genehmigungspflichtigen Stoffe entsorgt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Offenbach am Main, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.