Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin vereinbart wurde.
Da Umzugs- und Transportleistungen zu einem konkret vereinbarten Termin erfolgen, besteht in diesen Fällen kein Widerrufsrecht.